Das Kriegsgefangenenwesen der Deutschen Wehrmacht und der Wehrkreis IV (Dresden)

Während des Zweiten Weltkrieges bestanden im Deutschen Reich und in den besetzten Gebieten 220 Mannschaftsstammlager ([M]-Stalags) und 99 Offizierslager (Oflags).[1] Die Zuständigkeit für die Kriegsgefangenen teilten sich das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) und das Oberkommando des Heeres (OKH).[2] Das OKW war dabei zuständig für die Gefangenenlager im Deutschen Reich und im Gebiet der Wehrmachtsbefehlshaber[3]. Im Operationsgebiet (OKH-Bereich), dem Hinterland der Front, das je nach Frontlage bis zu 500 km tief sein konnte, wurde bei Gefangennahmen folgendermaßen verfahren: Gefangen genommene Soldaten wurden entwaffnet und entweder in Divisionsgefangenensammelstellen, in Auffanglager (Auflag) oder in Armee-Gefangenen-Sammelstellen (AGSSt) nahe der Front gebracht. Von dort führte ihr Weg unter Bewachung der Feldgendarmerie oder Einheiten der Feldersatzbataillone in die Durchgangslager (Dulags). In den Dulags in Gebieten unter Zivilverwaltung, z. B. Reichskommissariate Ukraine und Ostland, ging die Zuständigkeit und Verantwortung vom OKH auf das OKW über.[4]+[5] Hier wurden die Kriegsgefangenen nach Mannschaften und Offizieren getrennt und in die Stalags und Oflags in den einzelnen Wehrkreisen I-XIII, XVII, XVIII, XX und XXI verteilt.[6] Bezeichnet wurden die Kriegsgefangenenlager im Reichsgebiet zumeist mit der römischen Nummer des Wehrkreises, gefolgt von einem Buchstaben in der Reihenfolge der Entstehung der Lager; in den besetzten Gebieten wurden die Kriegsgefangenenlager mit 100er, 200er oder 300er Nummern bezeichnet. Dabei wurden die 300er Lager während der Planung des Angriffs auf die Sowjetunion errichtet, die 100er und 200er Lager bereits vorher in Vorbereitung der ersten Feldzüge des Krieges. Waren diese Lager in den Wehrkreisen des Reichsgebietes stationiert, erhielten sie als Bezeichnung zusätzlich eine römische Nummer mit Buchstaben.[7] In den Gefangenenlagern unterstanden die Kriegsgefangenen den jeweiligen „Kommandeuren des Kriegsgefangenenwesens beim jeweiligen Wehrkreiskommando“ – in der Regel Generälen –, die mit Beginn des Zweiten Weltkrieges in allen Wehrkreisen eingesetzt wurden und dem Wehrkreisbefehlshaber direkt unterstanden. Zur Bewachung der Kriegsgefangenenlager wurden Landesschützenbataillone[8] aufgestellt.

Rechte der Kriegsgefangenen

Die zwei Genfer Konventionen, „Abkommen über die Behandlung Kriegsgefangener“ und „Abkommen über die Behandlung kranker und verwundeter Kriegsgefangener“ vom 27. Juli 1929, welche die Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907 ergänzen sollten, wurden 1934 vom Deutschen Reich ratifiziert und im Reichsgesetzblatt Nr. 21 vom 29. März 1934 veröffentlicht. Im folgenden Jahr wurden beide Abkommen im vollen Wortlaut Dienstvorschrift der Wehrmacht und bildeten die Grundlage für die Organisation des Kriegsgefangenenwesens der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg. Ausnahmen waren die Behandlung der sowjetischen und italienischen Kriegsgefangenen sowie zuvor schon der polnischen Kriegsgefangenen aus dem Jahr 1939: Diese waren in den allermeisten Fällen in den Jahren 1940/41 aus dem Schutzstatus der Kriegsgefangenschaft entlassen und in den Status als zivile Zwangsarbeiter*innen überführt worden.[9]

Grundsätzlich galt nach der Genfer Konvention, dass ein Soldat ab dem Moment, da er die Waffe niederlegt und in Gewahrsam genommen wird, genauso zu behandeln ist wie die eigenen Soldaten – die sogenannte Fürsorgeverpflichtung. Wichtige Bestimmungen in dieser Konvention betreffen die Mindestanforderungen an die Ausstattung der Lager, die Bekleidung und Verpflegung der Kriegsgefangenen, ihre medizinische Versorgung, ihre Vertretung durch Vertrauensleute und die Möglichkeit, die Einhaltung des Abkommens durch Schutzmächte kontrollieren zu lassen. In den Kapiteln 27 bis 35 des „Abkommens über die Behandlung Kriegsgefangener“ ist deren Arbeitseinsatz ausführlich geregelt. So waren Arbeitseinsätze für Mannschaften erlaubt, aber auch festgelegt, dass Kriegsgefangene nicht in der Rüstungsindustrie arbeiten durften und ihnen ein arbeitsfreier Tag, bevorzugt der Sonntag, zu gewähren sei.[10]

Unvollständig beschriftete Übersichtskarte des Wehrkreises IV unbekannten Datums

Der Wehrkreis IV Dresden

Der Wehrkreis IV umfasste das heutige Bundesland Sachsen, die südlichen Regionen Brandenburgs um die Städte Bad Liebenwerda und Elsterwerda bis unterhalb Jüterbogs, die Regionen um Wittenberg, Bitterfeld, Hettstedt, Eisleben, Merseburg bis nach Naumburg und Zeitz im heutigen Bundesland Sachsen-Anhalt, die Region um Altenburg in Thüringen sowie große Teile des Ústecký kraj und des Liberecký kraj in der heutigen Tschechischen Republik. Dieses ganze Gebiet war geprägt durch eine kleinteilige Landwirtschaft[11] und eine Verdichtung der Industrie rund um die Metropolen Chemnitz, Dresden und Halle/Leipzig mit vielen großen Industriebetrieben und -konzernen. Dazu zählten etwa die Astra AG und die Auto-Union AG in Chemnitz, die Universelle-Werke, das Sachsenwerk Licht- und Kraft AG sowie die Zeiss Ikon AG in Dresden oder die Rüstungsproduktion der Hugo-Schneider-AG (HASAG) und die Junkers Flugzeug und Motoren AG in Leipzig, um nur einige zu nennen. Hinzu kamen die Braunkohleförderung im Lausitzer Revier in Ostsachsen, im mitteldeutschen Revier um die Städte Halle und Leipzig und nach der Zerschlagung und Besetzung der Tschechoslowakei 1938/39 im nordböhmischen Revier um die Städte Chomutov, Sokolov und Most. An diese Reviere waren jeweils Betriebe zur Weiterverarbeitung der Kohle angeschlossen, so die Deutsche Erdöl AG in Borna, das Brabag-Hydrierwerk in Böhlen oder das Hydrierwerk in Most (Brüx). Die mitteldeutschen Braunkohlereviere waren nach den Revieren im Ruhrgebiet, in Oberschlesien und dem Saarland die größten im Deutschen Reich.[12]  Wichtig war auch die Schwerindustrie mit der Stahlerzeugung der Mitteldeutschen Stahlwerke in Riesa und Gröditz sowie in den Sächsischen Gußstahlwerken Döhlen AG  und der Freitaler Stahlindustrie GmbH. Hinzu kamen die zahlreichen mittelständischen Betriebe der Holz- und Metallbearbeitung sowie des Bauhandwerks.

Im Wehrkreis IV Dresden existierten acht Stalags und vier Oflags:[13]

Stalag IV A Elsterhorst (heute wieder Nardt), Hohnstein: Barackenlager, ab September 1939 bis 31. Januar 1941, dann Oflag IV D; Stalag IV A ab 1. Februar 1941 als Schattenlager nach Hohnstein verlegt

Stalag IV B Mühlberg (Elbe): Barackenlager, ab September 1939

Stalag IV C Wistritz bei Teplitz: Schattenlager, ab 1. August 1940

Stalag IV D Torgau: Schattenlager, ab 5. August 1940 in Neuburxdorf aufgestellt und am 1. Juli 1941 nach Torgau verlegt

Stalag IV E Altenburg: Schattenlager, ab 1. Februar 1941, wurde am 1. Juni 1942 in Stalag 384 umbenannt und in den südlichen Teil der Sowjetunion verlegt

Stalag IV F Hartmannsdorf: Schattenlager, ab 1. Februar 1941 wurde das Stalag IV E in Altenburg als Zweiglager dem Stalag IV F/Z unterstellt

Stalag IV G Oschatz: Schattenlager ab 1. Febr. 1941

Stalag 304 (IV H) Zeithain: Barackenlager ausschließlich für sowjetische Kriegsgefangene;

Zweiglager Stalag IV B/Z ab September 1941 bis Januar 1943, dann in gleicher Unterstellung Kriegsgefangenen-Reservelazarett insbesondere für schwerkranke (Tuberkulose) und entkräftete sowjetische Kriegsgefangene aus dem gesamten Reichsgebiet

Oflag IV A Hohnstein: November 1939 bis Februar 1940

Oflag IV B Königstein: ab 14. Oktober 1939.

Oflag IV C Colditz: ab 30.10.1939.

Oflag IV D Elsterhorst: Barackenlager, ab Juni 1940 innerhalb Stalag IV A als abgetrennter Bereich,  ab Februar 1941 bis Februar 1945 vollständig

Die ersten beiden Kriegsgefangenenlager waren das Stalag IV A Elsterhorst und das Stalag IV B Mühlberg an der Elbe. Sie wurden als Barackenlager zur Unterbringung von Kriegsgefangenen erbaut. Später kamen die Schattenlager Stalag IV A in Hohnstein und Stalag IV C – G hinzu. Solche Schattenlager wurden ab Sommer 1940 eingerichtet und hatten ausschließlich die Aufgabe, die Arbeitseinsätze von Kriegsgefangenen zu verwalten. Je nach Stammlager waren am Verwaltungssitz der Schattenlager zwei- bis dreihundert mit Verwaltungsaufgaben betraute Kriegsgefangene untergebracht. Die Schattenlager hatten keine eigenen Aufnahmeabteilungen und hielten keine Reserven an Kriegsgefangenen für den Arbeitseinsatz vor. Für die Aufnahme neuer Kriegsgefangener war im Wehrkreis IV das Hauptstalag, Stalag IV B in Mühlberg, zuständig.[14]

Die Organisation des Arbeitseinsatzes

Konnte die Wehrmacht 1939 den Krieg gegen Polen, auch auf Grund der kurzen Dauer, noch aus ihren eigenen Beständen führen, so wurden mit der Vorbereitung des Krieges im Westen im 3. Quartal 1939 die Probleme der deutschen Industrie immer deutlicher. Während einerseits immer mehr Arbeitskräfte zur Wehrmacht einberufen wurden, fehlten andererseits eben diese Arbeitskräfte in den Fabriken, um das Militär mit Kriegsmaterial auszustatten. Insgesamt verzeichnete die gesamte Wirtschaft im Reich im Zeitraum vom 31. Mai 1939 bis zum 31. Mai 1940 einen Rückgang der Arbeitskräfte um 8,6 Prozent (3,4 Mio. Arbeiter*innen).[15] Negativ wirkte sich darüber hinaus auch der Abbruch der Handelsbeziehungen mit verfeindeten Staaten und mit Ländern in Übersee aus.[16] In der Landwirtschaft hingegen kamen noch im Herbst 1939 polnische Kriegsgefangene zum Einsatz, so dass hier der durch die Einberufungen bedingte Arbeitskräftemangel, anders als im Ersten Weltkrieg, durch effizientere Arbeitseinteilungen zumindest teilweise kompensiert werden konnte.

Schon vor Kriegsbeginn war der Arbeitseinsatz von Kriegsgefangenen in der zwölfteiligen Heeres-Druckvorschrift (H.Dv.) 38 in Zusammenarbeit mit den Arbeitsamtsverwaltungen flächendeckend für das gesamte Reichsgebiet vorbereitet worden. Danach meldeten die Betriebe und Unternehmen ihren Bedarf an die einzelnen Arbeitsämter. Die wichtigsten Arbeitsämter besaßen ein Büro mit Verbindungspersonen am Verwaltungssitz der einzelnen Stalags. Die Arbeitsamtsverwaltungen legten die Einsatzschwerpunkte der Arbeitskräfte – auch der Kriegsgefangenen – fest und waren damit der Hebel, um Verlagerungen von Arbeitskräften aus einem Wirtschaftsbereich in einen anderen zu realisieren. Auf der anderen Seite meldete die Wehrmacht den Arbeitsämtern ihren Bestand an Kriegsgefangenen, die für einen Arbeitseinsatz zur Verfügung standen. Ein Betrieb oder sonstiger Arbeitgeber, der durch das jeweils zuständige Arbeitsamt Kriegsgefangene für den Arbeitseinsatz zugewiesen bekam, schloss daraufhin mit dem zuständigen Stalag einen Vertrag über die Überlassung, Bezahlung, Unterbringung und Bewachung der zugewiesenen Kriegsgefangenen und Wachsoldaten ab. In Städten und Gemeinden wurden, allerdings nach Nationalitäten getrennt, Sammelunterkünfte für den Arbeitseinsatz der Kriegsgefangenen errichtet. In manchen Fällen wurden solche Unterkünfte auch durch Firmen selbst betrieben, oder es teilten sich verschiedene Firmen ein Lager für den Arbeitseinsatz, z.B. in Heidenau in der Maxstraße 4 (heute Thomas-Mann-Straße).[17] Einsätze in  der Landwirtschaft oder im Handwerk organisierten hingegen die Ortsbauernführer oder die Kommunen, um die Abrechnungen zu bündeln und zu vereinfachen.

Somit bestand ein rechtliches Arbeitsverhältnis nie zwischen Arbeitgebern und Kriegsgefangenen, sondern immer nur zwischen Arbeitgebern und dem Reich, sodass Kriegsgefangene keine das Arbeitsverhältnis betreffende Streitigkeiten gerichtlich klären konnten. Auch die Bezahlung ihrer Arbeitsleistung erfolgte nicht direkt, sondern zwischen dem Arbeitgeber und dem Stammlager zu festgelegten Sätzen. Von diesem Geld wurden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung beglichen. Im Fall von Krankheit/Arbeitsausfall mussten Unterkunft und Verpflegung weitergezahlt werden, es sei denn, der Arbeitgeber stellte diese selbst. Dann konnten die Kosten abgezogen werden. Die Kriegsgefangenen erhielten nur einen Bruchteil des Betrages als Lohn ausgezahlt. Zwar wurde in Reichsmark verrechnet, ausgegeben wurde aber nur das sogenannte Lagergeld, mit dem die Kriegsgefangenen in lagereigenen Geschäften einkaufen konnten.[18]+[19]

Jedem Arbeitsamtsbezirk war ein sogenannter Kontrolloffizier durch die Stalag-Kommandantur zugewiesen, der als Schnittstelle zwischen Arbeitsverwaltung, Arbeitgebern und Wehrmacht fungierte. Dieser hatte auch die Dienstaufsicht und Inspektionshoheit in Bezug auf die Kriegsgefangenen und die Wachsoldaten der Wehrmacht inne. Der Kontrolloffizier agierte faktisch als regionale Dependance der Stalag-Kommandanturen.

Anweisung für Führer und Wachmannschaften von Kriegsgefangenen-Arbeitskommandos

Quellen/Literatur

[1] Geck, Stefan: Das deutsche Kriegsgefangenenwesen 1939-1945. Mainz 1998. S. 34f

[2] Die Luftwaffe unterhielt eigene Stalags: Stalag Luft I bis VII sowie Dulag Luft Oberursel. Die Kriegsmarine unterhielt das Marlag und das Milag in Westertimke.

[3] Anm.: Die vom Deutschen Reich besetzten Gebiete standen entweder unter militärischer oder unter ziviler Verwaltung. In den unter deutscher Zivilverwaltung stehenden Gebieten wurden Wehrmachtsbefehlshaber als territoriale Befehlshaber mit militärischen Hoheitsrechten eingesetzt, um die Truppen aller Wehrmachtteile in ihrem Befehlsbereich zu kommandieren. Diese hatten keine zivilen Verwaltungsaufgaben, die vollziehende Gewalt lag beim Chef der zivilen Verwaltung.

[4] Geck, Stefan: Das deutsche Kriegsgefangenenwesen 1939-1945. Mainz 1998. S. 12

[5] Anm.: Dulags unterstanden dem OKH im Operationsgebiet. Kriegsgefangenenlager unterstanden nur dem OKW, wenn Sie unter Zivilverwaltung standen und Wehrmachtsbefehlshaber eingesetzt wurden. Dies galt in der Sowjetunion für die Reichskommissariate Ukraine und Ostland, sowie für das Generalgouvernement Polen.

[6] Anm.: Der Abtransport erfolgte im Fall der sowjetischen Kriegsgefangenen jedoch nicht vollständig, da nur etwa 1,4 Mio der 5,7 Mio Gefangenen im Reichsgebiet eintrafen. Die anderen verblieben in Lagern in den besetzten Gebieten der Sowjetunion und in Polen. Rund 100.000 Gefangene wurden als Arbeitskräfte nach Norwegen, Belgien und Frankreich gebracht.

[7] Anm.: Das Kriegsgefangenenlager auf der Burg Hohnstein trug die Bezeichnung Stalag IV A, das Kriegsgefangenenlager in Zeithain im gleichen Wehrkreis trug die Bezeichnung Kriegsgefangenen-Mannschaftsstammlager Stalag 304 (IV H).

[8] Anm.: Die Landesschützenbataillone waren reguläre Wehrmachtseinheiten der Infanterie und bestanden aus Wehrpflichtigen im Alter zwischen 35 bis 45 Jahren. In den Wehrkreisen waren diese hauptsächlich für Bewachungs- und Sicherungsaufgaben zuständig. Die Bewaffnung beschränkte sich auf leichte Waffen, oftmals wurden Beutewaffen eingesetzt.

[9] Anm.: Die verbliebenen polnischen Kriegsgefangenen erhielten Essensrationen analog zu den westeuropäischen Kriegsgefangenen, konnten Postverkehr mit ihren Familien im besetzten Polen halten und erhielten regelmäßig Rotkreuzpakete.

[10] Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen vom 27. Juli 1929. 3. Abschnitt, 3. Kapitel, Artikel 31: „Die von den Kriegsgefangenen zu leistenden Arbeiten dürfen in keiner unmittelbaren Beziehung zu den Kriegshandlungen stehen. Insbesondere ist es verboten, Gefangene zur Herstellung und zum Transport von Waffen oder Munition aller Art sowie zum Transport von Material zu verwenden, das für kämpfende Truppen bestimmt ist.“

[11] Anm.: Die landwirtschaftliche Betriebszählung vom 17. Mai 1939 ergab für das Land Sachsen einen Bestand von 103.508 land- und forstwirtschaftlichen Betrieben; dabei waren 67% der Betriebe unter zehn Hektar groß. Zahlen aus: Statistisches Reichsamt. Wirtschaft und Statistik. 20. Jahrgang, Heft 3/4 1940. S. 47.

[12] Müller, Klaus-Dieter; Wendler, Dietmar; Ritscher, Rainer: NS-Zwangsarbeit und Kriegswirtschaft 1939-1945. Ausländereinsatz im Deutschen Reich und in Sachsen. Repatriierung - Nachkriegsprozesse - Entschädigung. Dresden 2021. S. 424

[13] Tabelle zusammengestellt aus: Tessin, Georg: Verbände und Truppen der deutschen Wehrmacht und Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg 1939 - 1945. Band 16. Verzeichnis der Friedensgarnisionen 1932-1939 und Stationierungen im Kriege 1939-1945. Osnabrück 1996. S. 187ff

[14] Schreiben vom 17. Januar 1941der Kommandantur des Stalag IV A an das Deutsche Rote Kreuz

[15] Eichholtz, Dietrich: Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft 1939–1945. Band I: 1939 – 1941. München 1999. S. 104

[16] Ebd. S. 103

[17] Anm.: Das Lager in der Maxstraße 4 verwaltete die Papierfabrik Heidenau. Aus dem Streit um die Umsatzsteuer des Kriegsgefangenenlagers ist bekannt, dass diese Zahlungen verschiedenster Firmen erhielt: so der der Firma Rößler, den Hecker-Werken aus Heidenau, der Landwirtschaftsbank Dohna, der Dampfmühle und Brotbäckerei Pratzschwitz (C.G. Hering), der Chemischen Werke AG (Postlerit-Werke) Zschachwitz, von E. Bergmann aus Dohna, den Monit-Werken Heidenau, von Friedrich aus Heidenau, der Sächsischen Dynamobürstenfabrik Franz Kostorz aus Heidenau, der Otto Fischer - Maccaroni- und Eierteigwaren-Fabrik aus Dohna und von Bissert aus Heidenau. vgl. Sächsisches Staatsarchiv, 11763 Heidenauer Papierfabrik AG, Heidenau, Nr. 026

[18] Anm.: Jan Deremaux berichtet davon, dass die Gefangenen ab Oktober 1944 ihr Lagergeld wieder in Reichsmark zurückumtauschen mussten. Tagebucheintrag vom 8. Oktober 1944. In: AKuBiZ e.V. (Hrsg.): Jan Deremaux - Tagebuch eines Kriegsgefangenen. Pirna, 2022.

[19] Anm.: Siehe zu organisatorischen Grundlagen ausführlich in: Keller, Rolf; Petry, Silke: Sowjetische Kriegsgefangene im Arbeitseinsatz 1941-1945. Dokumente zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen in Norddeutschland. Göttingen 2013, S. 12ff

Letzte Aktualisierung: 24. November 2023